Wo Menschen aufeinandertreffen, besteht Konfliktpotential. Sei es am Telefon, am Empfang oder in der direkten Begegnung. Mitarbeitende werden beleidigt, belästigt, bedroht oder gar körperlich angegangen. 

 

Gewalt ist eine Form der Verletzung der persönlichen Integrität. Das Arbeitsgesetz (ArG Art. 6) verpflichtet die Arbeitgebenden die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität der Arbeitnehmenden vorzusehen.

 

Die Auswirkungen von Konflikten empfinden die Betroffenen unterschiedlich. Sie reichen von Stresssymptomen, Hilflosigkeit, Verunsicherung, Demotivierung, Resignation und Angstzuständen bis hin zu posttraumatischen Belastungsstörungen. Für die Unternehmen können durch Ausfälle von Mitarbeitenden und fehlenden Präventionsmassnahmen (Gleichstellungsgesetz Art. 4) hohe Kosten entstehen. 

 

Wir haben uns zum Ziel gemacht Arbeitgebende in diesen Themen präventiv oder im Ereignisfall zu unterstützen, um solche Situationen zu vermeiden oder angemessen damit umgehen zu können.

 

Zu diesen Themen bieten Martina Amstutz und Martino Del Fabro einzeln oder in Kooperation Seminare, Beratungen, Unterstützung sowie Referate an. 

 

Definition

Nach der Definition der International Labour Organization (ILO) ist Gewalt am Arbeitsplatz: "Jede Handlung, Begebenheit oder von angemessenem Benehmen abweichendes Verhalten, wodurch eine Person in Verlaufe oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht, verletzt oder verwundet wird."